Das Fahrzeug wird von uns umgehend nach dem Kauf bei der KFZ - Zulassungstelle stillgelegt.
Wir senden Ihnen die Kopie des entwerteten Fahrzeugscheins.
Abmeldebescheinigungen gibt es im Rahmen der EG nicht mehr.
Diese Abschrift lassen Sie bitte Ihrer Versicherung zukommen, damit diese dann auch Ihre bestehende
KFZ-Haftpflichtversicherung stornieren kann.
Alles Übrige geschieht ohne Ihr Zutun.
Überbezahlte KFZ - Steuer wird Ihnen von der für Sie zuständigen Behörde rückerstattet.
Ist das Auto schon abgemeldet, erübrigt sich die Stilllegung durch uns natürlich.
Als gewerbliche Autohändler kaufen wir auch abgemeldete Autos an.
• STILLLEGUNG